ACHTUNG!
Das Kunsteis ist am 18.02. und am 25.02. aufgrund Turnierbetrieb ganztags für den öffentlichen Eislauf gesperrt!
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
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Achtung!
Covid-19 Schutzkonzept Natur- und Kunsteisbahn Schiers
Aufgrund der bundesrätlichen Entscheide vom 08. September 2021 wurden die Schutzkonzepte erneut angepasst. Diese sind gültig ab Montag, 13. September 2021.
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Innern (Restaurant) von Sportanlagen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht.
- Davon ausgenommen sind Aktivitäten, die in abgetrennten Räumen und beständigen Gruppen von höchstens 30 Personen (inkl. Leitende, Betreuende, etc.) stattfinden.
- Für Aktivitäten auf Aussenanlagen besteht keine Zertifikatspflicht.
- Überall wo eine Zertifikatspflicht besteht, sind die bisherigen Schutzmassnahmen aufgehoben.
Weitere Informationen sind zu finden unter folgendem Link: COVID-19 und Sport (admin.ch)
- EINLEITUNG
Nachfolgendes Schutzkonzept bezweckt die Saisoneröffnung des Betriebs der Anlagen der Natur- und Kunsteisbahn Schiers ab Ende Oktober 2021. Das Konzept beschreibt, wie die Anlage gemäss COVID-19-Verordnung des Bundesrates betrieben werden kann. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, einerseits Mitarbeitende, andererseits die Trainierenden und Gäste, insbesondere aber auch gefährdete Personen, vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus zu schützen.
Das vorliegende Dokument basiert auf dem Schutzkonzept der Verbände GSK, SIHF, Swiss Olympic, etc.
Die Regeln sind strikt einzuhalten, nur so kann ein sicherer und unbeschwerter Aufenthalt ermöglicht werden.
Für die gesamte Anlage gilt: Das höchste Gebot des Schutzkonzeptes ist die EIGENVERANTWORTUNG aller Besucherinnen und Besucher.
- Die Distanzregel (aktuell 1,5 m) und die Hygienemassnahmen sind während der gesamten Aufenthaltsdauer einzuhalten.
- Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist jederzeit Folge zu leisten. Die Abstandmarkierungen und die Signalisation sind zu beachten.
- Gäste mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause und meiden die KEB Schiers.
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Von einem Besuch der KEB Schiers wird abgeraten.
- GRUNDLAGE DES SCHUTZKONZEPTS
Ergänzend zum aktuellen Schutzkonzept des Branchenverbandes „GSK“ (Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen) gelten auch die Vorgaben der Swiss Ice Hockey Federation und Swiss Olympic für den Trainings- und Matchbetreib in der Natur- und Kunsteisbahn Schiers. Im Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt wieder in allen Sportarten zulässig. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist; sei dies aufgrund der Spielanordnung in Mannschaftssportarten (z.B. Eishockey). Ebenfalls zulässig ist der Wettkampfbetrieb bis 300 Personen (Spieler, Funktionäre und Zuschauer). Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von entsprechenden Schutzkonzepten der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden.
- VERANTWORTLICHKEIT DER ANWESENDEN ORGAISATIONEN / CLUBS
Jede Organisation ist verantwortlich für ihr eigenes Schutzkonzept für den Trainings-, bzw. Matchbetrieb sowie das Führen einer Präsenzkontrolle. Gegenüber der KEB Schiers ist der Clubvorstand und die vertragschliessende Person für das jeweilige Schutzkonzeptes des Clubs oder der Mannschaft zuständig. Die KEB Schiers behält sich vor, Einsichtnahme in das Konzept zu verlangen. Es ist Aufgabe der Vereine, sicherzustellen, dass
- Alle Trainerinnen, Trainer und Funktionäre
- Sportlerinnen und Sportler
- Eltern (für Nachwuchstrainings)
detailliert über die Schutzkonzepte ihres Vereins und der Sportanlage informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und diese strikt einhalten.
Die übergeordneten Grundsätze im Sport sind dabei einzuhalten:
- Symptomfrei ins Training / Wettkampf
- Distanz halten
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Präsenzlisten zur Rückverfolgung von engen Kontakten
- Bezeichnung verantwortlicher Person
- MASKENPFLICHT
Ab Eingang gilt für die Garderoben eine allgemeine Maskenpflicht. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auf der gesamten Aussenanlage der KEB gilt keine Maskenpflicht.
- MAXIMALE PERSONENBELEGUNG
Auf der Anlage dürfen sich gleichzeitig maximal 300 Personen aufhalten.
- ZUTRITT ZUR ANLAGE
- Die Distanzregeln sind ausserhalb der Eisfläche zu jeder Zeit einzuhalten.
- Für Trainings und Matches müssen die Clubs Präsenzlisten führen. Die Clubs müssen jederzeit die Kontaktdaten der anwesenden Personen angeben können.
WICHTIG: Für die genauen Abläufe muss das individuelle Schutzkonzept des Vereins/Clubs greifen.
- SPIELERBÄNKE / STRAFBANK
- Es gilt ein Rauchverbot.
- Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Der Aufenthalt auf den Spielerbänken und der Strafbank ist nur für den vorbestimmten Personenkreis zulässig.
- Auf den Boden oder aufs Eis zu spucken ist verboten.
- Markierungen und Beschriftungen sind einzuhalten.
- Schweisstücher, Schutzmasken, Schutzhandschuhe etc. sind in den dafür breitgestellten Behältern zu entsorgen.
- GARDEROBEN / DUSCHEN
- In den Garderoben herrscht Maskenpflicht, da die nötigen Distanzen nicht eingehalten werden können.
- In den Duschräumen ist die Personenzahl beschränkt, und es darf nur jede zweite Dusche benützt werden.
- Vor den Garderoben wird Desinfektionsmittel zu Verfügung gestellt. Beim Ein- und Austritt sind die Hände zu desinfizieren.
- Die Aufenthaltsdauer in den Garderoben muss möglichst kurzgehalten werden. Zwischen den Mannschaftswechseln werden die Berührungsflächen in den Garderoben durch das Personal desinfiziert.
- GASTRONOMIE
Für den Gastronomiebetrieb gelten die jeweiligen Schutzbestimmungen des BAG.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Teilnehmenden sind sich des erhöhten Ansteckungsrisikos an Gruppenveranstaltungen/ Trainings mit dem SARS-Covid19 Virus bewusst. Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung.
- Die KEB Schiers lehnt jede Haftung für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Besuch der Anlage ab.
- Bei Änderungen der behördlichen Vorgaben und Empfehlungen können Veranstaltung und Vermietungen ersatzlos, auch kurzfristig, abgesagt oder annulliert werden. Es besteht kein Anspruch auf weiterführende Ersatzleistungen.
- Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Personen oder Gruppen, die sich trotz Ermahnung nicht an die Vorgaben halten, können durch die Geschäftsleitung aus den Räumlichkeiten der Natur- und Kunsteisbahn verwiesen werden. Die Kosten für die Eismieten / Eintritte werden auch in diesem Fall in Rechnung gestellt.
Schiers, 18. Oktober 2021
Natur- und Kunsteisbahn Schiers